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Abteilungsordnung

Abteilungsordnung der Bogenschützen

Abteilungsordnung Bogenschützen

Abteilungsordnung der Bogenschützen
des VfB
1936/45 Polch/Maifeld e.V.


Ergänzung zur Satzung des VfB 1936/45 Polch/Maifeld e.V.
in der Fassung vom 02. Februar 2007

Berufung der Abteilungsmitgliederversammlung

Die Abteilungsmitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Interesse der Abteilung erfordert, jedoch mindestens jährlich einmal nach Ende des Kalenderjahres, das gleichzeitig Geschäftsjahr ist.

Form der Einberufung der Versammlung

Die Abteilungsmitgliederversammlung ist vom Abteilungsvorstand schriftlich unter Einhaltung einer Frist von mindestens acht Tagen  (siehe VfB-Satzung § 9 (4)) durch die Vereinsmitteilung oder durch besondere Benachrichtigung einzuberufen. In der Berufung sind die  Punkte der Tagesordnung aufzuführen. Anträge zu der Abteilungsmitgliederversammlung müssen bis spätestens 3 Tage vor dem Termin  der Versammlung beim Abteilungsleiter eingegangen sein. Jede ordnungsmäßig einberufene Abteilungsmitgliederversammlung ist beschlussfähig. Für Beschlüsse gilt die einfache Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder (siehe VfB-Satzung § 9 (7)).

Die als Abteilungsmitgliederversammlung einberufene Versammlung hat nachfolgende Tagesordnungspunkte zu erledigen:

  1. Begrüßung und Eröffnung der Versammlung
  2. ggf. Ehrung verstorbener Mitglieder
  3. Jahresberichte des Abteilungsvorstands
  4. Entlastung des Vorstands
  5. Neu- bzw. Ergängzungswahlen zum Vorstand
  6. bei Bedarf Abteilungsordnungsänderungen
  7. Beschlussfassung über vorliegende Anträge
  8. bei Bedarf Festsetzung neuer Mitgliedsbeiträge oder außerordentlicher Beiträge
    (siehe VfB-Satzung § 9 (5) f)
  9. Verschiedenes
     

Es ist eine Liste mit persönlicher Unterschrift der anwesenden Mitglieder zu führen.

Protokoll

Zu jeder Abteilungsmitgliederversammlung ist ein Protokoll zu erstellen und an den Vorstand zu verteilen. Dieses ist vom Abteilungsleiter  und dem verfassenden Schriftführer zu unterschreiben.

Bildung des Abteilungsvorstands

Dem Abteilungsvorstand gehören an:

  • Abteilungsleiter/in
  • stellvertretende/r Abteilungsleiter/in
  • Abteilungskassenwart/in
  • Schriftführer/in (Pressewart/in)
  • eine weitere Person des erweiterten Abteilungsvorstands

Einen erweiterten Abteilungsvorstand bilden:

  • die Mitglieder des Abteilungsvorstandes
  • gewählte Beisitzer
  • der Trainer
  • der Turnierleiter
  • der Platzwart
  • der Gerätewart

Die Einladung des Abteilungsleiters oder seines Vertreters bestimmt, je nach Bedarf, über die Einberufung des Vorstands oder des erweiterten Vorstands. Sofern es durch eine nur geringe Mitgliederzahl nicht zwingend erforderlich ist, darf kein Mitglied des Abteilungsvorstands mehr als zwei Ämter bekleiden.

Der Abteilungsvorstand wird für zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig.

Stimmrecht

Alle dem Abteilungsvorstand und dem erweiterten Abteilungsvorstand angehörenden Mitglieder sind bei Abteilungsvorstandsbeschlüssen stimmberechtigt. Mitglieder sind mit dem 18. Lebensjahr in den Abteilungsvorstand wählbar.

Sportunfälle

Sportunfälle sind dem Abteilungsleiter unverzüglich zu melden

Pflichten der Bogenschützen

Die Mitglieder verpflichten sich, die Vereinssatzung, die Abteilungsordnung, die Schießordnung, die jeweilige Hausordnung sowie sonstige Beschlüsse zu beachten. Für mutwillige Beschädigungen oder Verlust von Abteilungsvermögen bzw. -inventar haftet das  jeweilige Mitglied.

Ausleihen von Bogensportgeräten

Das Ausleihen von abteilungseigenen Sportgeräten bzw. Inventar ist gegen eine Gebühr möglich. Siehe hierzu die Beitrittserklärung zum Verein VfB Polch, sowie die Vorstandsbeschlüsse. Dies kann vom Abteilungsvorstand jederzeit mit einfacher Mehrheit geändert werden.

Beiträge zum Verein VfB Polch bzw. der Abteilung Bogenschützen

Siehe hierzu die Beitrittserklärung zum Verein VfB Polch Bogenschützen. Der Beitrag zur Abteilung Bogenschützen kann auf der Abteilungsmitgliederversammlung auf Antrag mit einfacher Mehrheit geändert werden.

Aufnahmegebühr zur Abteilung Bogenschützen

Siehe hierzu die Beitrittserklärung zum Verein VfB Polch Bogenschützen. Die Aufnahmegebühr zur Abteilung Bogenschützen kann auf der Abteilungsmitgliederversammlung auf Antrag mit einfacher Mehrheit geändert werden.

Aufnahmestopp

Die Abteilungsmitgliederversammlung kann beschließen, befristet keine neuen Mitglieder aufzunehmen.

Arbeitsstunden zugunsten der Abteilung

Außer dem Monatsbeitrag und der Aufnahmegebühr übernimmt jedes Mitglied die Verpflichtung, eine Arbeitsstunde pro Kalendermonat  abzuleisten. Für jede nicht erbrachte Arbeitsstunde ist von Erwachsenen Mitgliedern eine Abgeltung von € 4,- an die Abteilungskasse zu entrichten. Die Abgeltung wird mit dem Ende des Kalenderjahres fällig, in dem die Arbeitsstunden hätten geleistet werden müssen. Überzählige Arbeitsstunden können in das nächste Kalenderjahr übertragen werden.

Als Arbeitseinsatz gelten alle Arbeiten zur Beschaffung, Wartung, Pflege, Erhaltung und Aufbau oder Herstellung von Geräten und sonstigem Inventar, des Schießplatzes oder der -halle, außerdem Erledigungen außerhalb der übernommenen Funktionen sowie Veranstaltungen zu Werbe- oder Einnahmezwecken. Grundsätzlich gilt, dass Arbeitseinsätze mindestens eine Woche vorher vom Vorstand anzusetzen und bekannt zugeben sind. Der Kassenwart führt für jedes Mitglied eine Arbeitskarte, die nach Ablauf des Kalenderjahres abgeschlossen wird.

Der Vorstand kann einzelne Mitglieder aus wichtigem Grund vorübergehend von der Pflicht zum Arbeitsdienst befreien.

Bei Auflösung der Abteilung wird

  1. das Vermögen und das Inventar, sofern es mit Mitteln der Abteilungsmitglieder (Aufnahmebeiträgen, Mitgliedsbeiträgen oder  Spenden, auch von Dritter Seite usw.) beschafft oder angespart worden ist, unter den zum Zeitpunkt der Auflösung vorhandenen  Mitglieder gleichmäßig aufgeteilt. Über die Aufteilungsmodalitäten entscheiden die Abteilungsmitglieder durch Abstimmung mit einfacher  Mehrheit.
     
  2. das Inventar, das mit Mitteln des Gesamtvereins VfB Polch beschafft wurde, zu einem dem Zustand des Materials  entsprechenden Preis an die zum Zeitpunkt der Auflösung vorhandenen Mitglieder verkauft. Hierbei gilt das höchste zu erzielende Gebot. Der Erlös aus dem Verkauf fällt an den Verein VfB Polch.
Fassung vom 02. Februar 2007